Kosten

Im Leben ist nichts umsonst. Es gibt auch nichts, was nicht irgendjemand billiger kann. Am Ende bleibt jedoch häufig die Frage, ob er es wirklich kann. Daher hat Qualität auch ihren Preis.

Die Vorbereitung, Begleitung und Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens ist stets individuell, da jedes Insolvenzverfahren, jede Privatperson und natürlich auch jedes Unternehmen individuell ist. Daraus folgt, dass es unseriös wäre, mit bezifferten Kosten zu werben, ohne die Umstände des konkreten Einzelfalls zu kennen.

Wir bearbeiten Planinsolvenzverfahren auf Basis einer Gebührenvereinbarung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wesentliche Parameter unserer Kalkulation sind beispielsweise der sich abzeichnende Aufwand. Um die Voraussetzungen einer serösen Kostenschätzung zu schaffen, bitten wir Sie zunächst uns die Möglichkeit zu geben eine für Sie kostenfreie Schuldenanalyse durchzuführen.

In dem anschließenden kostenlosen Erstgespräch geben wir Ihnen eine erste Einschätzung und sprechen auch über die zu erwartenden Kosten und ob und wie wir gemeinsam weiter an Ihrer Restschuldbefreiung arbeiten können.

 

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