Privatpersonen

Mit einem Insolvenzplan für Privatpersonen ist eine völlig legale Restschuldbefreiung auch deutlich vor Ablauf der ansonsten in der Insolvenzordnung gesetzlich vorgesehenen drei, fünf oder sechs Jahre und damit für Sie ein Neubeginn möglich. Sofern alle Unterlagen vollständig sind und von dritter Seite, dem sogenannten „Plangaranten“, üblicherweise einer Person, die Ihnen nahe steht, ein im Detail zu ermittelnder Geldbetrag zur Verfügung gestellt werden kann, ist eine Restschuldbefreiung – auch für Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Handlungen trotz eines Gerichtsurteils gegen Sie bereits nach wenigen Monaten realistisch.

Es muss nicht einmal eine bestimmte Quote im Verhältnis zu Ihren Schulden erreicht werden. Einzige Voraussetzung für die materielle Zulässigkeit Ihres Insolvenzplans ist eine Besserstellung Ihrer Gläubiger gegenüber einer regulären Verfahrensdauer des Insolvenzverfahrens. Mit einem Insolvenzplan erhalten Sie also die Möglichkeit einer zügigen Restschuldbefreiung. Es ist dabei völlig unerheblich, woher die Verbindlichkeiten stammen, wie hoch sie sind oder wie viele Gläubiger Sie haben.

Auch bei einer zur regulären Verfahrensdauer höheren Zahlung an Ihre Gläubiger ist eine Planinsolvenz für Sie wirtschaftlich sinnvoll, da Sie nach einem Schuldenschnitt nicht nur deutlich an Lebensqualität gewinnen, sondern zudem wieder befreit am Erwerbsleben teilnehmen können und regelmäßig allein schon durch Ihre veränderte Ausstrahlung leichter einen gut bezahlten Job finden können.

Mit einem Insolvenzplan kann sogar eine Restschuldbefreiung für Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung erreicht werden.

 

Planinsolvenz befreit Sie in wenigen Monaten von allen Schulden

Die Kanzlei Könemann ist eine auf Insolvenzrecht, Insolvenzverfahren und Insolvenzverwaltung spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und empfiehlt Ihnen die Planinsolvenz, falls Ihnen das normale Insolvenzverfahren mit seiner mehrjährigen Laufzeit einfach zu lange dauert. Mit der von uns begleiteten Planinsolvenz befriedigen Sie die Gläubiger mit einer geringen Quote und verkürzen das reguläre Insolvenzverfahren auf wenige Monate.

Die Beratung zum Planverfahren lohnt sich, da Sie in Rekordzeit einen Schuldenschnitt erreichen und wieder ein normales Leben führen können. Schneller geht es nicht.

Wie gelange ich über eine Planinsolvenz zur Restschuldbefreiung?

Durch einen Insolvenzplan erreichen Sie durch Einigung mit Ihren Gläubigern einen Schuldenschnitt. Das heißt, die Gläubiger verzichten regelmäßig auf den weit überwiegenden Teil ihrer Forderungen. Anstelle 100% Ihrer Schulden bezahlen Sie mit Hilfe des Plangaranten, einer Ihnen nahe stehende Person, eine für Sie machbare Quote. Die Restschuld unterliegt dem Verzicht.

Während die reguläre Insolvenz mehrere Jahre dauert, Sie mehrere Jahre einer „Wohlverhaltenspflicht“ unterliegen und Sie auf die gerichtliche Restschuldbefreiung angewiesen sind, erledigen Sie mit einem Insolvenzplan Ihre Entschuldung in Rekordzeit. Das sind die Vorteile:

Insolvenzplan dauert nur wenige Monate

Erfahrungsgemäß dauert eine durch uns begleitete Planinsolvenz mehrere Monate, bis wir für Sie den Schuldenschnitt erreicht haben. Im Vergleich zu einer regulären Insolvenz ersparen Sie sich also mehrere Jahre, in denen Sie ständig unter der Aufsicht Ihres Insolvenzverwalters/Treuhänders und nicht zuletzt des Insolvenzgerichts stehen. Das ist in der Tat eine lange Zeit, die Sie sinnvoller nutzen können.

Insolvenzplan gilt für alle Gläubiger

Die Insolvenzordnung (InsO) bestimmt, dass ein angenommener Insolvenzplan für alle Ihre Gläubiger verbindlich ist, also auch für Gläubiger, die sich nicht am Insolvenzverfahren beteiligt oder dagegen gestimmt haben. Abgestimmt wird nach Gruppen, deren Einteilung wir in Abstimmung mit Ihnen vornehmen. Innerhalb der Gruppen wird nur eine qualifizierte Mehrheit von Köpfen und Schuldsumme benötigt, um die Zustimmung zu Ihrem Insolvenzplan zu erhalten. Das bedeutet, dass Gläubiger überstimmt werden können und der Insolvenzplan trotzdem auch für diese Gläubiger, regelmäßig selbst für Gläubiger, die Sie vergessen haben, gilt.

Reichen 5 % Quote für meinen Insolvenzplan?

Ein Insolvenzplan ist letztlich ein Vertrag mit Ihren Gläubigern, bei welchem Ihnen der Gesetzgeber wegen obiger für Sie vorteilhafter Abstimmungsmodalitäten eine gute Verhandlungsposition zugestanden hat. Letztlich ist Voraussetzung für die Annahme des Insolvenzplans eine wirtschaftliche Besserstellung der Gläubiger, welche regelmäßig durch die Sonderzahlung des Plangaranten erreicht wird. Auch deshalb stehen die meisten Gläubiger einem Insolvenzplan offen gegenüber. Das Gesetz schreibt keine feste Quote vor. Diese ist so individuell, wie Ihr Insolvenzplan. In den meisten Fällen liegt die Quote zwischen 1% und 10%.

Erfolgschance bei über95%

Die Möglichkeit zur Durchführung eines Insolvenzplans für Privatpersonen existiert seit dem Jahr 2012. Die Kanzlei Könemann war bereits bei Einführung der Insolvenzordnung im Jahre 1999 auf Konkurs- und Insolvenzrecht, beginnend bei der Beratung bis hin zur Verwaltung, spezialisiert und verfügt deshalb über viel Erfahrung, die notwendigen auch vielfach nachgewiesenen Qualifikationen und das notwendige Verhandlungsgeschick. In den vergangenen Jahren haben wir eine Erfolgsquote von über 95% der von uns begleiteten Insolvenzpläne zu verzeichnen.

Planinsolvenz – Ihre Investition in die Zukunft

Der Gesetzgeber eröffnet Ihnen mit der Planinsolvenz die Möglichkeit, bereits nach ein paar Monaten schuldenfrei zu werden und wieder ein normales Leben führen zu können. Das kann aber nicht funktionieren, ohne, dass Gelder aufgebracht werden. Einerseits eine Sonderzahlung für den Gläubiger-Vergleich notwendig, damit diese dem Insolvenzplan zustimmen. Darüber hinaus ist die Vorbereitung und Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens sehr aufwändige Handarbeit und mach häufig intensive Verhandlungen mit störrischen (Groß-)Gläubigern erforderlich. Anderseits sparen Sie ein paar Jahre Lebenszeit ein und können sich eine neue schuldenfreie Zukunft aufbauen. Schuldenfrei lässt es sich auch viel leichter wieder Geld verdienen, so dass Sie die Kosten für Ihre Planinsolvenz meistens schnell wieder reinholen können.

Wir beraten Sie gerne bundesweit über die Möglichkeiten eines Insolvenzplans. Hierfür brauchen wir allerdings ein paar Informationen von Ihnen, um eine erste kostenlose Schuldenanalyse durchführen zu können.

Für das anschließende – gern auch telefonische – Erstgespräch machen Sie sich bitte Gedanken, wer aus Ihrem Umfeld als Plangarant in Frage kommen kann, also Geldmittel zur Verfügung zu stellen bereit ist.

 

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