Grundlagen Insolvenzplan

Mit Ablösung der Konkursordnung (KO) und Einführung der Insolvenzordnung (InsO 1999) wurde das Insolvenzplanverfahren in die neue Gesetzesgrundlage verankert. Dadurch wurde die alte Vergleichsordnung durch eine neue Form eines „Schuldenmoratoriums“ ersetzt. Von einem Insolvenzplanverfahren können Unternehmen/Unternehmer ebenso wie Privatpersonen profitieren und legal der Schuldenfalle entfliehen, ohne ein jahrelanges und aufwendiges Verfahren durchlaufen zu müssen.

Der Sache nach ist ein Insolvenzplan nichts anderes als ein Vergleich, also eine Chance auf kurzfristige Einigung mit Ihren Gläubigern zur Schuldenregulierung. Von dieser Einigung sollen alle Verbindlichkeiten, mithin auch Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung erfasst werden und eine kurzfristige Beendigung des Insolvenzverfahrens bei Erteilung der vollständigen Restschuldbefreiung, also eines Schuldenschnitts, herbeigeführt werden. „Planen darf, wer insolvenzfähig ist“. Ein Anspruch auf eine Einigung besteht allerdings leider nicht.

Insolvenzplanverfahren Vorteile und Ziele

Das Ziel eines Insolvenzplans ist es daher für Unternehmen/Unternehmer die Sanierung und für Privatpersonen  die Entschuldung durch Restschuldbefreiung zu erlangen. All dies kann durch einen Plan in sehr kurzer Zeit und mit überschaubarem Arbeitsaufwand erreicht werden.

Insolvenzplanverfahren Ablauf

Der Ablauf eines Insolvenzplanverfahrens ist für juristische Personen, Personengesellschaften und natürliche Personen ähnlich. Die Initiative geht meistens vom Schuldner selbst aus. Dies liegt auch nahe, da dieser die meisten Vorteile aus einem Insolvenzplan ziehen kann. Immerhin beschäftigen auch Sie sich gerade selbst mit diesem Thema! Antragsberechtigt sind Privatperson oder der Geschäftsführer eines Unternehmens.

Hierzu wenden Sie sich zweckmäßigerweise an einen kompetenten Fachmann um Ihre Chancen und Möglichkeiten auszuloten. Hierzu ist zunächst eine Schuldenanalyse  erforderlich, um eine Ersteinschätzung vornehmen zu können. Sodann arbeiten Sie gemeinsam mit Ihrem Berater auf Grundlage detaillierterer Informationen einen auf Sie maßgeschneiderten Plan aus.

Ein Insolvenzplan nach InsO setzt immer ein Insolvenzverfahren voraus. Sie können den Plan vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erarbeiten und ihn dann dem Insolvenzgericht vorlegen oder diesen auch im eröffneten Insolvenzverfahren erst erarbeiten.

Das Gericht wird diesen dann prüfen und nach Zulassung einer Gläubigerversammlung zur Abstimmung stellen. Wird von der Gläubigerversammlung die erhoffte und bei gut vorbereitetem Plan auch erwartete Zustimmung erteilt, müssen Sie Ihren Insolvenzplan nur noch erfüllen, um Restschuldbefreiung zu erhalten.

Gelingen des Insolvenzplans

Das Gelingen des Vorhabens, mithin die Frage, ob der Insolvenzplan durch die Gläubiger angenommen wird, hängt also sehr von der Qualität des Plans ab. Einen Insolvenzplan aufzustellen ist sicherlich kein Hexenwerk. Gleichwohl gilt es die komplizierten gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, wobei auch darin beispielsweise durch geschickte Ausnutzung der gesetzlichen Regelungen und interessengerechte Gruppenbildung eine Chance liegen kann. Hierzu ist unzweifelhaft Fachkompetenz und Erfahrung hilfreich. Darüber hinaus erwarten die Gläubiger durch den Insolvenzplan tatsächlich eine Besserstellung als bei „normaler“ Abwicklung eines Insolvenzverfahrens, mithin eine höhere Quote. Insofern ist regelmäßig erforderlich, dass finanzielle Mittel von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sollte mit besonders kritischen Gläubigern bereits im Vorfeld deren Einigungsbereitschaft abgeklärt werden, da dies auch für die gesetzlich vorgesehene Gruppenbildung richtungsweisend ist.

Für die betroffene Privatperson oder aber das betroffene Unternehmen  geht es in der Tat um sehr viel, häufig sogar um „alles oder nichts“. Entweder geht es um eine frühzeitige Restschuldbefreiung, möglichst unter Einbeziehung der Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung/Deliktsforderungen und/oder es geht darum, ein Unternehmen zu sanieren und die eigene wirtschaftliche Grundlage möglicherweise für die ganze Familie zu erhalten.

Die an einen Insolvenzplan gestellten Anforderungen sind daher sehr hoch. Vor diesem Hintergrund sind für den Ersteller des Plans, also Ihren Berater, fundierte juristische Kenntnisse, insbesondere im Insolvenz- und Wirtschaftsrecht ebenso erforderlich, wie Erfahrung und eine eigene Tätigkeit als Insolvenzverwalter hilfreich. Es geht in der Sache um zu viel, als dass Sie ein derartiges Unterfangen Laien überlassen könnten.

 

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