Herzlich willkommen

Insolvenzplan

Die Insolvenzordnung (InsO 1999) ermöglicht es auch Ihnen zeitnah durch ein selbst eingeleitetes und Ihren Interessen und Möglichkeiten entsprechendes Insolvenzplanverfahren Ihr Unternehmen zu sanieren und umzustrukturieren oder als Privatperson Restschuldbefreiung auch für Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung zu erlangen. Ein Insolvenzplan sollte bereits vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgearbeitet werden, kann aber auch während eines laufenden Insolvenzverfahrens eingereicht werden.

Das Gesetz ist eindeutig: „Einen Insolvenzplan darf jeder einreichen, der auch insolvenzfähig ist!“

Die seit über zwei Jahrzehnten auf Insolvenzrecht spezialisierte Kanzlei Könemann aus Lüneburg bei Hamburg unterstützt Sie gerne bundesweit mit einem individuell für Sie ausgearbeiteten Insolvenzplan und den erforderlichen Verhandlungen mit Ihren Gläubigern, damit die Annahme Ihres Insolvenzplans durch die Gläubiger tatsächlich Aussicht auf Erfolg hat und Sie von der gesetzlich vorgesehen Regelung profitieren können.

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